Vereinsname: Soester Schocker Gruppe Abkürzung: ggf. Soester SG  Sitz des Vereins: Soest, 59494 Rechtsform: Privater Verein (kein eingetragener Verein, kein e.V.)

  • § 1 Name, Sitz, Rechtsform

    • Der Verein führt den Namen „Soester Schocker Gruppe“.
    • Sitz des Vereins ist Soest, 59494.
    • Rechtsform: Privater Verein, nicht eingetragener Verein (kein e.V.).

    § 2 Zweck

    • Zweck des Vereins ist die Organisation und Durchführung gemeinsamer Schocken-Abende sowie die Förderung des interaktiven Spiels und des gesellschaftlichen Austauschs der Mitglieder.
    • Neue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben; regelmäßige Treffen finden ca. alle zwei bis drei Wochen statt.

    § 3 Mitgliedschaft

    • Mitglied kann ab 18 Jahren werden.
    • Mitgliedsbeitrag beträgt freiwillig 12,00 Euro pro Jahr. Es gibt keine Pflicht zu Mehrbeiträgen; zusätzliche Beiträge können freiwillig für besondere Veranstaltungen erhoben werden.

    § 4 Mitgliedsbeitrag

    • Jahresbeitrag: 12,00 Euro (freiwillig).
    • Zusatzbeiträge für einzelne Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Versammlung oder einer klar kommunizierten Regelung durch den Vorstand.

    § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

    • Jedes Mitglied ist stimmberechtigt bei Versammlungen, soweit eine Beschlussfassung nötig ist.
    • Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und eines respektvollen Umgangs bei gemeinsamen Veranstaltungen.

    § 6 Versammlungen und Beschlussfassung

    • Versammlungen finden nach Bedarf statt.
    • Teilnahme- und Abstimmungsregeln richten sich nach dem einfachen Mehrheitsverhältnis der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
    • Die stimmberechtigte Mitgliederzahl für Beschlussfassungen entspricht der anwesenden Gruppe.

    § 7 Kassenführung und Prüfung

    • Kasse führt: Uwe Schmerbach.
    • Leitung der Prüfung: Philipp Wiendl / Uwe Schmerbach.
    • Die Finanzen sind gegenüber den Mitgliedern transparent; regelmäßige Berichte erfolgen auf der Versammlung.

    § 8 Vorstand

    • Verantwortliche Vorstände: Philipp Wiendl, Lukas Tigges, Kai Kraut, Michael Buhmann.
    • Aufgabenverteilung: 1. Vorstandsvorsitzender: Lukas Tigges; 2. Vorstandsvorsitzender: Kai Kraut; 3. Vorstandsvorsitzender: Michael Buhmann; Kassenwart: Uwe Schmerbach.

    § 9 Haftung, Hygienekonzept, Datenschutz

    • § 9 Haftung Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe/Meteiligten. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt: keine Haftung, es sei denn, es geht um Pflichtverletzungen, deren Erfüllung für den Zweck der Treffen unabdingbar ist. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    § 10 Auflösung des Vereins

    • Bei Auflösung des Vereins werden verbleibende Gelder entsprechend der Mitgliederbeschlussfassung verwendet bzw. auf die relevanten Kategorien verteilt. Die Verteilung wird transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft.

    § 11 Schlussbestimmungen

    • Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft.

    Ort und Datum der Erstellung: Soest, 19.01.2026