Vereinsname: Soester Schocker Gruppe Abkürzung: ggf. Soester SG Sitz des Vereins: Soest, 59494 Rechtsform: Privater Verein (kein eingetragener Verein, kein e.V.)
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§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
- Der Verein führt den Namen „Soester Schocker Gruppe“.
- Sitz der privaten Gruppe ist Soest, 59494 Nordrhein-Westfalen.
- Rechtsform: Privater Verein, nicht eingetragener Verein (kein e.V.).
§ 2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die Organisation und Durchführung gemeinsamer Schocken-Abende sowie die Förderung des interaktiven Spiels und des gesellschaftlichen Austauschs der Mitglieder.
- Neue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben; regelmäßige Treffen finden ca. alle zwei bis drei Wochen statt.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann ab 18 Jahren werden.
- Mitgliedsbeitrag beträgt freiwillig 12,00 Euro pro Jahr. Es gibt keine Pflicht zu Mehrbeiträgen; zusätzliche Beiträge können freiwillig für besondere Veranstaltungen erhoben werden.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
- Jahresbeitrag: 12,00 Euro (freiwillig).
- Zusatzbeiträge für einzelne Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Versammlung oder einer klar kommunizierten Regelung durch den Vorstand.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist stimmberechtigt bei Versammlungen, soweit eine Beschlussfassung nötig ist.
- Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und eines respektvollen Umgangs bei gemeinsamen Veranstaltungen.
§ 6 Versammlungen und Beschlussfassung
- Versammlungen finden nach Bedarf statt.
- Teilnahme- und Abstimmungsregeln richten sich nach dem einfachen Mehrheitsverhältnis der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Die stimmberechtigte Mitgliederzahl für Beschlussfassungen entspricht der anwesenden Gruppe.
§ 7 Kassenführung und Prüfung
- Kasse führt: Uwe Schmerbach.
- Leitung der Prüfung: Philipp Wiendl / Uwe Schmerbach.
- Die Finanzen sind gegenüber den Mitgliedern transparent; regelmäßige Berichte erfolgen auf der Versammlung.
§ 8 Vorstand
- Verantwortliche Vorstände: Philipp Wiendl, Lukas Tigges, Kai Kraut, Uwe Schmerbach.
- Aufgabenverteilung: 1. Vorstandsvorsitzender: Lukas Tigges; 2. Vorstandsvorsitzender: Kai Kraut; 3. Vorstandsvorsitzender: Uwe Schmerbach; Kassenwart und Organisation : Uwe Schmerbach.
§ 9 Haftung, Hygienekonzept, Datenschutz
- Haftung
(1) Die Teilnahme an allen Treffen, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten der Gruppe erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer trägt das mit der Teilnahme verbundene persönliche Risiko selbst.
(2) Die Organisatoren und der Vorstand handeln ausschließlich ehrenamtlich. Eine persönliche Haftung der Organisatoren oder des Vorstands für Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
(3) Jeder Teilnehmer ist für sein eigenes Verhalten sowie für seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Für Schäden, die Teilnehmer untereinander verursachen, haften ausschließlich die jeweils verantwortlichen Personen.
§ 10 Auflösung des Vereins
- Bei Auflösung des Vereins werden verbleibende Gelder entsprechend der Mitgliederbeschlussfassung verwendet bzw. auf die relevanten Kategorien verteilt. Die Verteilung wird transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Ort und Datum der Erstellung: Soest, 19.01.2026
Digitale Unterzeichnung von : Philipp Leonard Wiendl - Tigges, Lukas Wiendl - Tigges, Kai Arne Kraut und Uwe Schmerbach