Vereinsname: Soester Schocker Gruppe Abkürzung: ggf. Soester SG Sitz des Vereins: Soest, 59494 Rechtsform: Privater Verein (kein eingetragener Verein, kein e.V.)
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§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
- Der Verein führt den Namen „Soester Schocker Gruppe“.
- Sitz des Vereins ist Soest, 59494.
- Rechtsform: Privater Verein, nicht eingetragener Verein (kein e.V.).
§ 2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die Organisation und Durchführung gemeinsamer Schocken-Abende sowie die Förderung des interaktiven Spiels und des gesellschaftlichen Austauschs der Mitglieder.
- Neue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben; regelmäßige Treffen finden ca. alle zwei bis drei Wochen statt.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann ab 18 Jahren werden.
- Mitgliedsbeitrag beträgt freiwillig 12,00 Euro pro Jahr. Es gibt keine Pflicht zu Mehrbeiträgen; zusätzliche Beiträge können freiwillig für besondere Veranstaltungen erhoben werden.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
- Jahresbeitrag: 12,00 Euro (freiwillig).
- Zusatzbeiträge für einzelne Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Versammlung oder einer klar kommunizierten Regelung durch den Vorstand.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist stimmberechtigt bei Versammlungen, soweit eine Beschlussfassung nötig ist.
- Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und eines respektvollen Umgangs bei gemeinsamen Veranstaltungen.
§ 6 Versammlungen und Beschlussfassung
- Versammlungen finden nach Bedarf statt.
- Teilnahme- und Abstimmungsregeln richten sich nach dem einfachen Mehrheitsverhältnis der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Die stimmberechtigte Mitgliederzahl für Beschlussfassungen entspricht der anwesenden Gruppe.
§ 7 Kassenführung und Prüfung
- Kasse führt: Uwe Schmerbach.
- Leitung der Prüfung: Philipp Wiendl / Uwe Schmerbach.
- Die Finanzen sind gegenüber den Mitgliedern transparent; regelmäßige Berichte erfolgen auf der Versammlung.
§ 8 Vorstand
- Verantwortliche Vorstände: Philipp Wiendl, Lukas Tigges, Kai Kraut, Michael Buhmann.
- Aufgabenverteilung: 1. Vorstandsvorsitzender: Lukas Tigges; 2. Vorstandsvorsitzender: Kai Kraut; 3. Vorstandsvorsitzender: Michael Buhmann; Kassenwart: Uwe Schmerbach.
§ 9 Haftung, Hygienekonzept, Datenschutz
- § 9 Haftung Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe/Meteiligten. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt: keine Haftung, es sei denn, es geht um Pflichtverletzungen, deren Erfüllung für den Zweck der Treffen unabdingbar ist. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Auflösung des Vereins
- Bei Auflösung des Vereins werden verbleibende Gelder entsprechend der Mitgliederbeschlussfassung verwendet bzw. auf die relevanten Kategorien verteilt. Die Verteilung wird transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Ort und Datum der Erstellung: Soest, 19.01.2026